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| Impressum - AGBs |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen 2003 (AGB)
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1. Geltung: Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich für jeden einzelnen Vertrag bestätigt.
Jeder Käufer ist damit einverstanden, daß ausschließlich deutsches Recht gilt. Sollte aus irgendeinem Grunde bei internationalen Kaufverträgen deutsches Recht nicht voll anwendbar sein, gilt UN-Kaufrecht (CISG).
2. Angebot: Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung innerhalb der Frist von 30 Kalendertagen.
3. Preise: Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Preis in Euro, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und Abgaben. Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung unsere Preise allgemein ermßigen oder erhöhen, so wird der am Liefertag gültige Preis angewendet. Falls sich der Preis erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes geregelt worden ist, bei Warenanlieferung ab Lieferwerk oder Lager. Ist eine frachtfreie Warenlieferung zugesagt, gilt dies frachtfrei an die Empfangsstation des Abnehmers, ausschließlich Rollgeld, Mehrkosten auf Grund einer vom Abnehmer gewünschten besonderen Versandart (z. B. Expreßgut, Eilgut, Luftfracht) gehen zu dessen Lasten.
4. Versand und Gefahrenübergang: Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und, falls nicht anderes vereinbart worden ist, auf Kosten des Bestellers, unabhängig vom Ort der Versendung. Mit der Auslieferung der Ware an das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Werkes oder
Lagers geht die Gefahr, auch bei Franko-, Fob- oder Cif-Geschäften, auf den Besteller über. Der Abschluß von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware nach ihrer Ablieferung unverzüglich auf ihre Vollzähligkeit und erkennbare Beschädigungen zu überprüfen und uns Verluste oder Schäden ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen.
5. Lieferung: Die von uns genannten Liefertermine bezeichnen regelmßig das
voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Bei
Nichteinhaltung einer darüber hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Werk oder Lager oder vereinbarungsgemß das unseres Vorlieferanten verlassen hat, bzw. dem Kunden die Versandbereitschaft gemeldet wurde.
Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, wie z. B. Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügung von hoher Hand, - auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen - sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat.
6. Zahlung:
1. Maßgebend sind unsere am Liefertag gültigen Zahlungsbedingungen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein.
2. Sämtliche Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung in bar, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt worden sind.
3. Auslands- und Erstaufträge werden nur per Nachnahme, Vorauskasse oder L/C ausgeliefert.
4. Bei Zahlungsfristüberschreitung, bei Wechsel- oder Scheckprotest, Zahlungsbefehl etc. ist der Verkäufer berechtigt, die weitere Erfüllung des Kontraktes zu verweigern, außerdem werden seine sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig und können ohne vorherige Mahnung eingeklagt werden.
5. Vertreter sind zum Inkasso nur berechtigt, wenn sie eine entsprechende Vollmacht aufweisen.
6. Bei Zielüberschreitungen werden die gesetzlichen Verzugszinsen von z. Zt. 5% über dem Basiszins sowie Mahnkosten berechnet.
7. Die Hereingabe von Wechseln bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers; sie erfolgt zahlungshalber. Höchstlaufzeit für Wechsel ist 90 Tage nach Rechnungsdatum. Diskont, Wechselspesen, Wechselsteuern und ähnliche Abgaben gehen zu Lasten des Käufers. Gerät der Käufer anschließend mit einer anderen Zahlung in Verzug, so werden alle durch Wechsel regulierten Schulden zur sofortigen Zahlung fällig. 8. Das Recht, unter Abänderung der ursprünglichen Zahlungsbedingungen Vorauszahlung oder Sicherstellung zu verlangen, haben wir auch dann, wenn nachträgliche Feststellungen Zweifel an der Kreditfähigkeit eines Käufers zulassen bzw. Änderungen in der Person eingetreten sind. In beiden Fällen bleibt die Abnahmeverpflichtung des Bestellers bestehen.
9. Der Verkäufer behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
10. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückhaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
7. Eigentumsrechte:
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jenem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
4.Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage.
8. Gewährleistung und Schadenersatz:
Der Verkäufer gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.
Bei begründeter Beanstandung steht dem Besteller nach unserer Wahl ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder, bei Rückgabe der Ware, auf Ersatzlieferung zu. Fehlmengen werden nachgeliefert. Führt die Nachbesserung oder Nachlieferung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht zum Erfolg, kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder notfalls Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ist der Besteller Kaufmann, liegt die Entscheidung hierüber bei uns.
Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich von uns zugesichert worden ist. Die Haftung bestimmt sich nach der gesetzlichen Regelung. Für Mangelfolgeschäden übernehmen wir jedoch nur dann eine Haftung, wenn und soweit dies Gegenstand unserer Zusicherungserklärung war.
Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß, aus unerlaubter Handlung oder gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort ist Schwarzach. Soweit gesetzlich zulässig, ist Mosbach/Baden ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
10. Schlußbestimmung: Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit das Vertrages im übrigen nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Wir weisen darauf hin, daß wir Daten des Bestellers, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.
Durch Erscheinen von neuen Verkaufsbedingungen werden die vorausgegangenen Verkaufsbedingungen ungültig und durch die jeweils neueste
Fassung ersetzt, auch wenn auf irgendwelchen zum Einsatz kommenden Formularen noch ältere Bedingungen abgedruckt sind.
DÖBERT GmbH, D-74869 Schwarzach
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